Montag, 29. Mai 2006

Ledersattel

Calle bemerkte:



Nachdem ich mir letzt ein Faltrad zugelegt hatte, fehlte nur noch ein adäquates Sitzmöbel. In meinen Beständen fand sich noch ein Brooks B66S Damensattel den ich 1989 auf dem Darmstädter Fahrradflohmarkt eigentlich für meine Gattin erstand, diese fand ihn allerdings zu glatt. Er fand dann Verwendung auf dem Tandem, später auf meinem Einbecker Behördenfahrrad. Für Brooks- Ledersättel gibt es einen speziellen Spannschlüssel, um die sich bei Gebrauch dehnende Satteldecke nachzuspannen. Ich fahre seit fast 20 Jahren Brooks-Sättel, und besitze über 10 Jahre das Spannwerkzeug, und merkte erst jetzt, das es zum erstspannen garnicht funktioniert, und man dafür eine Spitzzange benötigt.

Die Nase der Brooks-Ledersättel ist mit Blech unterlegt, in welches auch der Gewindestab zum Spannen eingepresst ist. Wurde der Sattel noch nie nachgespannt, wird bei einigen Exemplaren die Mutter vom Blech so ungünstig überlappt, dass der Schlüssel nicht fasst, und sich die Mutter nur mit einer Spitzzange drehen lässt. Da der Sattel in England produziert wird, muss der Gewindestab bei manchen Exemplaren mit einer Kombiezange festgehalten werden, weil er im Blech durchdreht. Trotz des Pflegeaufwandes, zu dem auch regelmäßiges fetten gehört, und der Wasserempfindlichkeit, sind diese Sättel das Beste, was sich mein Hintern(und das trotz Frau Dr. B.) auf einem Fahrrad vorstellen kann. Eine Alternative sind Lepper-Ledersättel ohne Spannschraube, die mit einer Kunststoffplatte unterlegt sind, und sich deshalb kaum verformen. Das macht auch Fahrten mit nassgeregnetem Sitz relativ unproblematisch. Lepper-Sättel sind auch sehr bequem, allerdings ist mein Modell bleischwer, und nicht für Patent-Sattelstützen verwendbar. Neben Faltrad, Liegerad, Tandem, 2Treckingrädern mit Ketten- bzw. Nabenschaltung, habe ich noch ein Mountainbike. Hier fahre ich einen LOOK_IN Gelsattel. Der fühlt sich zu Beginn einer Tour wie ein Sofa an, mutiert nach mehr als 50km aber mehr und mehr zum Folterinstrument.

Entgegen ihres Rufes sind Brooks-Ledersättel nicht unverwüstlich, jedenfalls wenn der Fahrer 108 kg auf die Waage bringt. Übrigens: Auch auf meinem Mopped hab ich einen Ledersitz, im Wohnzimmer Ledersessel...

Montag, 22. Mai 2006

EUTaten

Getränke

Ein ganz besonderes Beispiel für die Vereinfachung in Europa durch Verordnungen der EU:
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1493/1999 über die gemeinsame Marktorganisation für Wein darf wohl in der EU nicht einfach Wein angebaut werden, wo ein Winzer dies gern möchte. Vielmehr scheint es so zu sein, daß in dieser Verordnung (oder irgendwelchen Umsetzungsverordnungen dazu, ich mag mir das 102Seitige Pamphlet der EU nicht durchlesen und verlasse mich hier mal auf Aussagen im Darmstädter Echo) genau, und für immer, festgeschrieben ist welche Gemeinde Weinanbaugemeinde ist und welche nicht. Nun ist Roßdorf eine solche Weinbaugemeinde, Ober-Ramstadt aber nicht. Das hat bisher nicht weiter gestört, da in Ober-Ramstadt kein Winzer beheimatet scheint und somit niemand auf die Idee kam Wein anzubauen. Derweil gehabt es sich aber, daß ein Roßdörfer Winzer seinen Weinberg an der Gemeindegrenze zu Ober-Ramstadt auf eben diese Gemeinde ausweiten möchte. Das kann nicht sein besagt aber oben erwähnte Verordnung. In einem nicht als Weinbaugemeinde gelisteten Ort darf kein Weinbau betrieben werden.


Da die beiden Gemeinden dem Winzer aber die Erweiterung seines Betriebes ermöglichen wollen haben die beiden Gemeinden einen Gebietstausch vereinbart, so daß das, von dem Winzer, begehrte stück Land jetzt der Gemeinde Roßdorf gehört und diese der Gemeinde Ober-Ramstadt dafür ein anderes Stück Land überlässt. So hatten denn viele Menschen Arbeit, damit ein Winzer seinen Weinberg vergrößern kann. Die Kosten des ganzen Verfahrens trägt übrigens der Winzer.

Ich frage mich was passiert falls Roßdorf und Ober-Ramstadt, oder zwei andere Gemeinden bei denen ebenfalls eine der beiden als Weinbaugemeinde gelistet ist und die andere nicht, auf die Idee kommen sollten zu fusionieren.
  • Erbt die entstandene Gemeinde dann das Weinanbaurecht?
  • Erbt die entstandene Gemeinde dann das Weinanbaurecht nur wenn sie den Namen der alten Weinanbaugemeinde annimmt?
  • Verliert die gesamte Gemeinde das Weinanbaurecht?
  • Verliert die gesamte Gemeinde das Weinanbaurecht nur wenn sie den Namen der alten Nichtweinanbaugemeinde annimmt?
  • Darf weiterhin nur auf dem Gebiet Wein angebaut werden der früher Weinanbaugemeinde war?

Donnerstag, 11. Mai 2006

Mensaessen

Essen & Trinken
Calle bemerkte:



Am 30. Todestag von Ulrike M. gab es in der Mensa der Technischen Universität Darmstadt, Stattmitte, Mittags folgende Speisen zur Auswahl:
Spinatspätzle mit Knoblauchsose 1,90€
Matjes nach Hausfrauenart 2,10€
Schweinekotlett "Robert" 2,80€
Putenbrust "Suzy Wong" 2,80€
Ich wählte die Matjes, was sehr gut mit meinem Fischbrötchen zum Frühstück für 0,90€ harmonierte.
Wem davon nix zusagte, der konnte sich am Grill ein Steak oder eine Wurst zubereiten lassen.